Immobilien
Haben Sie ein Gebäude oder eine Wohnung umzubauen, aber keine Zeit / keine Fachkenntnisse die ganze, oft langatmige und nervenaufreibende Bauarbeit selbst durchzuführen oder zu betreuen? Dann stehen wir Ihnen - laut dem § 34 c der Gewerbeordnung - gerne mit den folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume.
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremden Rechnungen.